AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines :
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Intecso GmbH, Industriestrasse 47, 8152 Glattbrugg (nachstehend «intecso») und Ihren Kunden. Sie sind anwendbar, sobald der Kunde Leistungen oder Produkte von intecso bezieht und bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen intecso und dem Kunden. Sie gelten auch für sämtliche zukünftigen Beziehungen zwischen den beiden Parteien, ohne dass dazu jedes Mal eine ausdrückliche Bestätigung notwendig wäre.
- Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und akzeptiert vollumfänglich die vorliegenden AGB.
- Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Änderungen dieser AGB durch intecso sind jederzeit möglich; die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge.
Vertragsstruktur und -abschluss :
- Der Vertrag zwischen intecso und ihren Kunden besteht aus einem Vertragsdokument und diesen AGB. Das Vertragsdokument kann ein vom Kunden angenommenes Angebot oder ein schriftlicher Vertrag im eigentlichen Sinn sein. Es enthält die kommerziellen und technischen Spezifikationen.
- Der Vertrag zwischen intecso und dem Kunden wird geschlossen durch die Annahme des von intecso erstellten Angebots durch den Kunden oder durch beidseitige Unterzeichnung eines separaten schriftlichen Vertragsdokuments. Die Annahme des Angebots kann auch durch konkludentes Handeln erfolgen, namentlich indem der Kunde die Leistungen von intecso entgegennimmt oder nutzt.
- Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote von intecso während 30 Tagen gültig.
Lieferungen und Leistungen :
- intecso erbringt die im Vertragsdokument beschriebenen Leistungen. Im Vertragsdokument nicht explizit aufgeführte Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten und werden separat nach Aufwand verrechnet.
- intecso wird ihre vertraglichen Pflichten sorgfältig und fachmännisch gemäss der vertraglichen Leistungsbeschreibung erfüllen. intecso darf Subunternehmer beiziehen, bleibt aber gegenüber dem Kunden für das Erbringen der Leistungen vollumfänglich verantwortlich.
- Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
- Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für intecso unentgeltlich erbracht werden.
- Der Kunde gibt intecso rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Vorgaben bekannt. Er stellt intecso die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Büroräume und Maschinen sowie kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
- Die aus der Verletzung der Mitwirkungspflicht entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwände usw.) sind vom Kunden zu tragen.
- Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Angebot hat intecso bei der Vereinbarung von Globalpreisen und Einheitspreisen Anspruch auf die Anpassung der geschuldeten Vergütungen an der Teuerung durch Preissenkungen oder – Erhöhungen, durch den Hersteller oder bei Wechselkursschwankungen.
Zahlungsmodalitäten :
- Der Kunde verpflichtet sich, für die Leistungen von intecso die im Vertragsdokument festgelegte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung versteht sich exklusive MwSt.
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist bzw. des Fälligkeitstermins kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung seitens intecso erforderlich wäre. Eine verspätete Zahlung ist mit sechs Prozent (6%) jährlich zu verzinsen.
- Ist der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen in Verzug, kann intecso ihre Lieferungen einstellen, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind.
- Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur mit von intecso schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
Immaterialgüterrechte :
- intecso hat das Recht, das spezifische Know-how und die Ideen, welche er bei der Erfüllung der Leistungs- und Lieferpflichten allein oder zusammen mit dem Personal des Bestellers generiert hat, anderweitig kommerziell zu nutzen und auszuwerten.
- Vorbestehende Immaterialgüterrechte verbleiben bei intecso oder dem dritten Rechtsinhaber. Bei Immaterialgüterrechten Dritter, insbesondere bei Softwarelizenzen von Drittherstellern, anerkennt der Kunde die Nutzungs- und Lizenzbedingungen dieser Dritten; intecso lässt dem Kunden diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen zur Information zukommen.
Gewährleistungen und Drittprodukte :
- intecso verpflichtet sich zur Leistungserfüllung gemäss dem Angebot und zu sorgfältiger Auswahl und Ausbildung sowie fachmännischer Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter und zu deren Überwachung und Kontrolle.
- intecso ist verpflichtet, bei der Erfüllung der Leistungs- und Lieferpflichten gewerbliche Schutzrechte Dritter wissentlich nicht zu verletzen. Er haftet für die Verletzung seiner diesbezüglichen Sorgfaltspflichten.
- Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von intecso separat oder in ihre eigenen Leistungen bzw. Produkte integriert geliefert wird), richtet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweiligen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Voraussetzungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden.
- Gegenüber intecso bestehen diese Gewährleistungsrechte für Drittprodukte ausschliesslich darin, dass intecso die Gewährleistung gegenüber dem Hersteller bzw. Lizenzgeber im Namen des Kunden einfordert. Kommt der Hersteller bzw. Lizenzgeber seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt intecso die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.
- intecso garantiert, dass ihre Produkte und Leistungen bei vertragsgemässem Einsatz die zugesicherten Eigenschaften aufweisen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Tauglichkeit aufheben oder erheblich einschränken. Liegt ein Mangel vor, kann der Kunde nach Wahl der intecso zunächst nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die Hard- oder Software selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt und nicht nachweisen kann, dass die gerügten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht erschwert wird.
- Die Mängelrechte des Kunden verjähren innert sechs Monaten ab Abnahme der Leistungen oder der Installation bzw. der Entgegennahme durch den Kunden, wenn auf die Installation verzichtet worden ist.
Rechtsgewährleistung :
- Intecso ist verpflichtet, bei der Erfüllung der Leistungs- und Lieferpflichten gewerbliche Schutzrechte Dritter wissentlich nicht zu verletzen.
Haftung :
- intecso haftet bei Grobfahrlässigkeit für schuldhaft verursachte direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung entstanden sind. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie namentlich entgangenen Gewinn, Mehraufwendungen, zusätzliche Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Datenverlust, etc., wird ausgeschlossen.
- intecso haftet nicht für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch intecso hergestellter Software zurückzuführen sind. Ebenso haftet intecso nicht für durch Computerviren verursachte Schäden
- Die Haftung ist auf den tatsächlich eingetretenen Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der jährlichen Vergütung unter dem betroffenen Vertrag beschränkt.
- Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 8 gelten nicht für Personenschäden und nicht, soweit intecso vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat oder soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Besondere Bestimmungen für Projektarbeiten und Werkaufträge :
- Im Falle von werkvertraglichen Leistungen durch intecso erfolgt vor der Abnahme eine gemeinsame Prüfung. intecso lädt den Kunden rechtzeitig zur Prüfung ein, indem sie ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt. Über die Prüfung und deren Ergebnis wird ein Protokoll erstellt, das beide Parteien unterzeichnen.
- Im vertraglichen Rahmen sind auch Teilabnahmen möglich. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Abnahme innert 10 Tagen nach der Anzeige der Abnahmebereitschaft durch intecso zu erfolgen. Wird die Abnahme durch den Kunden über diese Frist hinaus verzögert und werden innert der Frist keine Mängel schriftlich gerügt, so gilt die Abnahme als erfolgt. Ebenso gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde den operativen Betrieb aufnimmt oder Änderungen an gelieferten Produkten vornimmt.
- Zeigen sich bei der Prüfung unerhebliche Mängel, so findet die Abnahme gleichwohl mit Abschluss der Prüfung statt. intecso behebt die festgestellten Mängel und gibt deren Behebung dem Kunden bekannt.
- Mängel, welche bei der Abnahme trotz angemessener Sorgfalt nicht erkennbar waren, müssen nach ihrer Entdeckung intecso innert 10 Tagen schriftlich angezeigt werden.
Besondere Bestimmungen für Betrieb und Wartung :
- Intecso erbringt die Supportleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. intecso kann jedoch nicht garantieren, dass die unterstützten Produkte ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden können.
- Sämtliche Wartungsverträge mit Dritten für die Hard- und Software des Kunden gehen zu dessen Lasten.
- Die Supportleistungen werden von intecso während der Supportzeit erbracht. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt als Supportzeit die Zeit von Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr (ohne allgemeine Sonn- und Feiertage am Ort der Niederlassung von intecso). Auf Wunsch des Kunden und gegen eine Einsatzpauschale exkl. Nachtzuschläge jedoch zu den normalen Ansätzen beginnt intecso mit ihren Leistungen auch ausserhalb der Supportzeit oder führt angefangene Arbeiten fort.
Geheimhaltung :
- Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, einschliesslich den dazugehörigen Unterlagen und Datenträgern, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden und die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist auch beauftragten Dritten aufzuerlegen. Als vertrauliche Daten gelten auch Analysen, Zusammenfassungen und Auszüge, welche auf der Grundlage von vertraulichen Daten erstellt wurden. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflichten bestehen schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistung. Vorbehalten bleiben gesetzliche Offenlegungspflichten.
Salvatorische Klausel :
- Vereinbarungen zwischen den Parteien (Offerten, Annahmen, Bestellungen, etc., sowie Änderungen und Ergänzungen derselben) sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
- Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt diese Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit die Wirksamkeit anderen Bestimmungen des Vertrags nicht. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung so gut wie möglich gerecht wird.
Gerichtsstand und anwendbares Recht :
- Der Vertrag untersteht dem schweizerischen materiellem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Firmensitz von intecso.